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Schritt 2 von 6: Vor Ort Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz - Auswahl des Anliegens
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- Vor Ort Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz
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Vor Ort Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz - Zusätzliche Informationen:
Wir bitten um Verständnis, dass wir dieses Angebot nur Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt und des Landkreises Lüneburg machen können.
Ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltsbescheinigung) ist mitzubringen, Minderjährige benötigen eine Erklärung der/des Erziehungsberechtigten. Die Gebühr beträgt 26,00 Euro.
Wichtig: Voraussetzung für die Teilnahme an der Vor-Ort-Belehrung sind ausreichende Deutschkenntnisse. Bitte bringen Sie eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher mit, wenn Sie selbst nicht über ausreichende Kenntnisse verfügen oder nutzen Sie die Möglichkeit einer Online-Belehrung in verschiedenen Sprachen. Wenn Sie die Inhalte der Belehrung nicht verstehen, kann die Teilnahme an der Belehrung nicht bescheinigt werden.
Der Standort für Ihre Anliegen:
Gesundheitsamt Lüneburg
Am Graalwall 4
21335 Lüneburg
Sie können genau ein Anliegen auswählen.